Mindestgröße vom Arbeitszimmer (im ö.D. Hessen)

Auf einen Punkt hat uns mein Arbeitskollege Rene (*Gruuuuuuß*) aufmerksam gemacht: wenn man das Arbeitszimmer als ein solches bei der Steuererklärung angeben und die entsprechenden Werbungskosten abschreiben will, sollte man darauf achten, dass das Büro mindestens 8m² groß (und kein „Durchgangszimmer“) ist.

Hinterlasse einen Kommentar