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2. Vorabzüge – Rin in die Kartoffele: die zweite

Letzten Dienstag (02.09.2014) fragte sich die Bauherrin, ob die Vorabzugspläne denn in der Form eigentlich schon für eine Küchenplanung geeignet wären. Zu diesem Zweck rief Sie ihre FH-Beraterin Frau G. in Frankenberg an. *Schwups* wurde uns gleich mitgeteilt, dass eigentlich bereits die zweiten Vorabzüge schon fast auf ihrem Wege zur Post sind und man uns dann einfach die entsprechenden Küchenpläne im besseren Format dazu legen würde!

*YAY* Es geht rasend schnell weiter 🙂 Am Mittwoch lagen bereits die Unterlagen im Briefkasten! Toll! Die Kontrolle verlief diesmal etwas schneller: erst wurden die von uns gewünschten Änderungen kontrolliert und anschließend der „alte“ Stand nachgeprüft. Alles hat gepasst.

Und nun kommen wir wieder zu den Kartoffeln:

Da uns die letzte Mehr- und Minderrechnung etwas umgehauen hatte, haben wir beschlossen den Kniestock doch wieder auf 1,30 m abzusenken. Nach dem langen Hin und Her kamen wir zum Entschluss, dass die 4T € woanders doch effizienter untergebracht sein könnten. Also, aktueller Stand: Kniestock = 1,30 m und solange uns nicht in den nächsten Tagen/Wochen die erleuchtende Erkenntnis trifft, dass ein höherer Kniestock – aus welchen Gründen auch immer –  überlebensnotwendig sei, bleibt es dabei.

Des Weiteren haben wir unser 3 m Lichtband im Wohnzimmer ohne Zwischentrennung, d.h. als ein festes Glaselement einplanen lassen. Es gefällt der Bauherrin besser so und bei einer automatischen Be- und Entlüftungsanlage und weiteren Fenster im Ess-/Wohnbereich, bliebe dieses Fenster wohl eh ungeöffnet. Folgerichtig haben wir auch das Rollo von diesem Fenster abbestellt. Zugegeben, das geschah aus Spargründen. Allerdings ist diese Wand nach Nord-Osten ausgerichtet, so dass wir dort nur morgens und eher im Sommer die direkte Sonneneinstrahlung haben werden. Da stört es uns eigentlich nicht und das Zimmer dürfte sich dadurch auch nicht aufheizen.

Kniestockbedingt wurden noch weitere Kleinigkeiten angepasst, damit das Außenbild stimmig ist. Auch die Hauszugangsrampe wurde entsprechend mit einzelnen, gut verteilten, Stufen eingezeichnet. Außerdem haben wir eins der Regenrohre umgesetzt und werden uns dadurch einige Meter Leitungen sparen.

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Noch am Donnerstag (04.09.2014) haben wir also die zweiten Vorabzüge unverändert und unterschrieben an Fingerhaus zurück geschickt. Am Samstag war wieder Post im Briefkasten! Doch sooo schnell kann selbst Fingerhaus nicht arbeiten 😀 Das war die entsprechende, nachgereichte Mehr- und Minderkostenrechnung. Mittlerweile sind wir von 12T € auf 6T€ runter. Darunter enthalten ist allerdings noch die Radonschutzfolie, die wir hoffentlich nicht brauchen werden (-3T €).

Am Freitag waren wir dann noch in 2 Küchenstudios aber dazu schreibe ich demnächst einen eigenen Beitrag 🙂

Ein Strich durch die (Mehr- und Minderkosten-) Rechnung

Am Samstag (09.08.2014) lagen überraschenderweise schon die Vorabzüge im Briefkasten!

Nach den Freudensprüngen die traurige Nachricht… bzw. gleich zwei davon: gesamte Mehrkosten von 12.000 und die gewünschte Badplanung nun doch trotz Besprechung nicht möglich.

Wie ein kleines Schulmädchen hätte ich heulen können. Geschlagene Stunde haben wir geschaut was wir aus dem Bad nun doch noch machen konnten. Der Stand im Moment war: weder die gewünschte Eckbadewanne, noch eine frei begehbare Dusche waren bei dem Badezimmer drin. Eine Alternative hatte FH eingezeichnet aber diese kam für uns nicht in Frage: die Auswirkung wäre, dass uns dadurch ein Teil der Umkleide verloren geht.

Sehr lange haben wir versucht eine ganz neue Alternative zu finden, Frauchen kam schon auf die dolle Idee doch aus dem Badezimmer das Elternschlafzimmer zu machen (~9m²), doch das war ja pure Verzweiflung 😀

Wieder auf dem Boden der Tatsachen zurück, haben wir also beschlossen das Bad so zu belassen, wie es in den eigentlichen Entwürfen von FH von Anfang an war und uns dafür dann den erhöhten Kniestock sparen. Auch wenn das Auswirkungen auf die restlichen Zimmer haben wird, so können wir aber dort Geld sparen und eventuell woanders unsere Wünsche umsetzen.

Etwas frustriert gingen wir dann auch zur späten Stunde schlafen. Am nächsten Tag, wieder mit den Hummeln in dem Allerwertesten wurde das Frauchen wach und hat erneut angefangen an den Grundrissen rumzuwerkeln. Wir sahen beide mittlerweile ein, dass wir nun mal keinen Goldesel haben und daher Kompromisse eingehen müssen… Und die Alternative von FH sah schon, zugegebenermaßen, weniger chaotisch und gequetscht aus. Wir rechneten noch mal nach wie viel Platz wir momentan im Kleiderschrank brauchen und kamen dann zur Entscheidung, den Kniestock doch wieder auf 1,60m erhöhen zu lassen, auf einen Teil der Umkleide zu verzichten und die von FH gezeichnete Alternative fürs Bad zu nehmen.

So nun endlich die Bilder:

EG
EG
OG inkl. Alternative fürs Bad
OG inkl. Alternative fürs Bad
KG
KG

Das eine Problem war also vorerst gelöst. Die hohen Mehrkosten konnten wir uns nun in Ruhe genauer ansehen. Die Aufstellung verriet: die geplanten Änderungen haben sich kostentechnisch relativ in Grenzen gehalten. Allerdings gab es auch eine böse Überraschung. FALLS wir bei uns am Grundstück nun doch im Keller eine Schutzmaßnahme gegen Radon vornehmen müssten, würde es uns zumindest über FH etwas über 3.000 kosten.

FH haben uns diese Maßnahme jetzt schon mal berechnet, weil unser Bebauungsplan folgendes vorsieht:

… in der Gemeinde Hargesheim [ist] mit einem erhöhten Radon-Potenzial (40.000 – 100.000 Becquerel Radon pro Kubikmeter Bodenluft) mit lokal hohem Radon-Potenzial (> 100.000 Becquerel Radon pro Kubikmeter Bodenluft) in und über einzelnen Gesteinshorizonten zu rechnen.
Daher wird grundsätzlich für den Standort eine projektbezogene Radonmessung in der Bodenluft des Bauplatzes empfohlen. Werden hierbei Werte über 100.000 Becquerel Radon pro Kubikmeter Bodenluft festgestellt, wird angeraten, bauliche Versorgungsmaßnahmen zu treffen, um den Eintritt des Radons ins Gebäude weitgehend zu verhindern.

Also nahm Frauchen gleich Montag Vormittag das Telefon in die Hand und rief bei GAGV (Bodengutachter) an, ob sie denn solch eine Radonmessung beim Bodengutachten vornehmen könnten und was es denn kosten würde. Die Antwort „Radon??? Sowas machen wir eigentlich nicht. Ich leite das an den Bearbeiter weiter aber das wäre mir neu.“ Hmm nun ja… als Baugrundgutachter sollte man doch mit sowas vertraut sein, da Radon eigentlich Deutschlandweit im Boden vorkommt. Was uns etwas verunsichert und verwundert, ist, dass uns dieses Unternehmen von FH empfohlen wurde. Sechs weitere Unternehmen konnten uns wegen der Radonuntersuchung weiterhelfen.

Das einzige Problem: den Bodengutachterantrag hatten wir bereits an GAGV abgeschickt, sie haben bis jetzt nur noch auf die Vorabzüge von FH gewartet. Zum Glück arbeiten dort aber auch nur nette Menschen 🙂 Die Firma meldete sich zurück und musste uns leider mitteilen, dass sie weder Geräte noch Erfahrung für solch eine Radonmessung besitzen und uns nicht weiter helfen können. Daher musste der Auftrag storniert werden, war aber problemlos möglich. Nun warten wir noch auf eine Rückmeldung von FH bzgl. des Versickerungsgutachtens und würden dann eine andere Firma mit dem Bodengutachten beauftragen.

Die gesamten Vorabzüge haben wir uns bereits durchgeguckt und unsere Fragen hinzu am Dienstag Abend an unsere Berater bei FH geschickt. Bleibt abzuwarten was dabei rauskommt… die Spannung steigt 🙂